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Frist für berechtigte Exporteure zur Verwendung von Exporterlösen für essenzielle Importe verlängert

Die Frist für die Verwendung von Exporterlösen zur Finanzierung von Einfuhren grundlegender und essenzieller Güter und Betriebsmittel, die für Produktionslinien benötigt werden, wurde im iranischen Kalender bis zum 29. Esfand 1405 verlängert. Exporteure, die bis zum 9. Khordad 1405 mit einer Zollanmeldung die Einfuhr dieser Güter eingeleitet haben, können die Fristverlängerung vorbehaltlich der geltenden Vorschriften nutzen.

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