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Sprecher der Grundstücksregistrierung nennt zweijährige Frist für Eigentumsansprüche

Der Sprecher der nationalen Organisation für Urkunden- und Grundstücksregistrierung erklärte, Inhaber informeller Dokumente, die Eigentumsansprüche für Grundstücke mit ab dem iranischen Jahr 1396 ausgestellten Katasterurkunden geltend machen, hätten bis zum 1. Khordad 1407 Zeit, ihre Ansprüche zu registrieren. Das nach Artikel 10 des Gesetzes zur verpflichtenden formellen Registrierung von Immobilientransaktionen eingerichtete System nahm laut dem Sprecher am 1. Khordad 1405 den Betrieb auf.

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