Registerchef: Informelle Übertragungen bei grünen Eigentumsurkunden verboten
Der Leiter der Registerorganisation für Eigentumsurkunden erklärte, dass nur grüne Eigentumsurkunden unter das Gesetz zur verpflichtenden Registrierung fallen und informelle Übertragungen dieser Urkunden verboten sind. Immobilienmakler hafteten zivilrechtlich, wenn sie entgegen dem Gesetz Vorverträge über einen Verkauf aufsetzten, auf die man sich vor Gericht nicht berufen könne, sagte der Amtsträger. Außerdem nannte er eine Gesamtzahl von 25 Millionen ziegelroten und grünen Eigentumsurkunden.