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Freihandelszone Arvand verlängert Ausnahme für Importe lebensnotwendiger Güter bis zum Ende des iranischen Jahres 1405

Der Geschäftsführer der Organisation der Freihandelszone Arvand erklärte, dass Unternehmen und Händler aufgrund eines Vorstandsbeschlusses bis zum Ende des iranischen Jahres 1405 weiterhin lebensnotwendige Güter ohne statistische Registrierung einführen können. Die Regelung gilt für Importe zum Verbrauch innerhalb der Zone; vorgesehen ist ein Satz von 0,5 %.

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