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Haushaltsrundschreiben legt eine Gehaltssteigerungsrate von 35 % als Grundlage für die jährlichen Bonusbudgets von Regierungsbeschäftigten fest

Das Haushaltsrundschreiben für das Jahr 1406 verpflichtet Regierungsbehörden, die jährlichen Beschäftigtenboni auf Grundlage einer durchschnittlichen Gehaltssteigerungsrate von 35 % zu budgetieren. Die endgültige Höhe des Jahresendbonus bedarf weiterhin der Zustimmung des Kabinetts.

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