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Regierung eröffnet zehntägiges Einspruchsfenster für nicht gutgeschriebene Lebensmittelgutschriften

Der stellvertretende Minister für Wohlfahrt und wirtschaftliche Angelegenheiten im Arbeitsministerium kündigte ein zehntägiges Einspruchsfenster für berechtigte Haushaltsvorstände an, deren Lebensmittelgutschriften für Aban nicht gutgeschrieben wurden. Die erste Phase gilt für bestimmte nationale Ausweisnummern mit den Endziffern 0, 1 oder 2. Anträge werden ausschließlich über das offizielle Hemayat-System oder die dafür vorgesehenen Dienste auf Bale und Rubika angenommen, nicht persönlich. Der Zeitplan für die übrigen Antragsteller steht noch nicht fest; eine weitere Bearbeitung ist ab dem 25. Aban vorgesehen. Die Behörden warnten außerdem, dass SMS zu Subventionen mit Links betrügerisch sind.

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